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Versicherungsmakler

Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler oder -vermittler darf nicht mit dem Versicherungsvertreter oder -agenten verwechselt werden. Letztere arbeiten für eine oder auch verschiedene Versicherungen, sind also dort angestellt oder vertraglich gebunden, werden auch direkt von den Versicherungsunternehmen bezahlt. Der Versicherungsmakler arbeitet für den Versicherungsnehmer, ist also keiner Versicherungsgesellschaft direkt vertraglich verpflichtet.

Wer also Versicherungen möglichst günstig abschließen will, oder aber im Vertrag bestimmte Risiken eingeschlossen haben will, ist bei einem Versicherungsmakler gut aufgehoben. Er arbeitet mit vielen Versicherern vertragsfrei zusammen, kennt deren Tarife und deren Vertragsbedingungen und kann einen Versicherungen Versicherungsvergleich durchführen. Somit kann er seinen Kunden bestmöglich informieren und ihm Versicherungen empfehlen, die auf seinen Bedarf zugeschnitten, respektive preiswert sind. Zudem kümmert sich der Versicherungsmakler normalerweise auch um den Versicherungsbestand seines Kunden, aktualisiert ihn, kümmert sich gegebenenfalls auch um Schadensregulierungen.

Der Versicherungsmakler ist für Fehler gegenüber dem Kunden haftbar, auch für Schäden die durch seine Mitarbeiter entstehen. Demzufolge ist für Versicherungsmakler eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Seit dem Vermittlergesetz vom Dezember 2006 muss auch der Versicherungsmakler ein Protokoll über die Beratung seines Kunden führen.

Ein Versicherungsmakler sollte im Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) Mitglied sein, dies sichert einen gewissen Qualitätsstandard.. Über diesen Verband und die Versicherungswirtschaft wurde ein Punktekatalog „zur Vermeidung einer missbräuchlichen Gestaltung von Maklerverträgen“ ausgearbeitet, der 1981 in Kraft getreten ist. Dieser Punktekatalog soll den Verbraucherschutz gewährleisten und einen fairen Wettbewerb unter den Maklern sichern.

Zwar beauftragt der Kunde den Makler, doch dieser erhält von der Versicherung, bei der er im Kundenauftrag abschließt, seine Courtage. Nun stellt sich die Frage nach der Objektivität des Maklers, falls er für gleichartige Verträge von verschiedenen Versicherern unterschiedlich hohe Courtagen erhält.

Dieses Misstrauen sollte dadurch entkräftet werden, dass der Makler mehrere mögliche Lösungsvorschläge für den Kunden ausarbeitet und diesen dann entscheiden lässt. Es ist wie mit dem Arzt oder dem Banker: Vertrauen ist die Grundlage einer derartigen Geschäftsbeziehung.


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